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Bauherren-Haftpflicht
Bauherren-Haftpflicht
Wer ein Haus baut, ist für Überwachung und Sicherung seiner Baustelle selbst verantwortlich - auch wenn er mit der Ausführung Andere beauftragt.

Ein einfaches Schild "Betreten verboten" reicht hier nicht, um der Haftung zu entgehen.
Der verantwortliche Handwerker eines Schadens haftet zwar mit, aber wenn bei ihm nichts zu holen ist, zahlt der Bauherr als Gesamtschuldner den Schaden in voller Höhe.

Verantwortlich ist der Bauherr für alle Schäden aus Verletzung seiner Verkehrsicherungspflicht, der Überwachungspflicht und aufgrund Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten.

Konkret: Bei dem Bau eines Ein- oder Mehrfamilienhauses und bei gewerblichen Baumaßnahmen darf eine gesonderte Bauherren-Haftpflichtversicherung keinesfalls fehlen. Baumaßnahmen sind nur bis 25.000 € über die Privathaftpflicht des Häuslebauers mitversichert.
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