Finanzprodukte
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Tierhalter-Haftpflicht
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Warum eine Tierhalterhaftpflicht?
Der Ursprung für diese Haftpflichtversicherung kommt vom Gesetzgeber.Ein Besitzer haftet nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für seinen Hund oder sein Pferd - und für alle von ihnen angerichteten Schäden. Auch für solche, die er gar nicht hätte verhindern können. Grundgedanke hierbei: Tiere bergen ein Gefahrenpotential. Damit der Halter bei solchen Fällen nicht plötzlich vor dem finanziellen Ruin steht, gibt es die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Schliesslich registrieren die Versicherungsunternehmen jedes Jahr rund 110.000 Sach- und Personenschäden, die von Hunden verursacht wurden. Doch auch Pferde traben nicht nur friedlich über die Weide. Rund 17.500 Schadenfälle werden jährlich gemeldet, die durch Pferde verursacht worden sind. Wenn ein Pferd oder ein Hund andere schädigt, sind die Gründe dafür ganz unterschiedlicher Art - von der gezielten Provokation bis zum bloßen Mißverständnis zwischen Mensch und Tier ist alles dabei. Das Tier handelt dabei instinktiv und nicht immer vorhersehbar - was auch der Gesetzgeber so sieht. Deshalb steht immer der Halter in der Pflicht, wenn sein Tier Unfug anstellt oder sogar schlimme Schäden verursacht. Das kann dann schnell richtig teuer werden. Online-Rechner
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Versicherungs-Highlights bei den Reit- und Zugtieren
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