Finanzprodukte
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Service
Service
In Ihrem Auftrag kaufen wir Ihren Versicherungsschutz ein und handeln mit den Versicherungsträgern Ihre optimalen Prämien und Leistungen aus.Unabhängigkeit
Wir sind an keinen Versicherer gebunden und vertreten ausschliesslich die Interessen unserer Mandanten.So können wir alle Möglichkeiten des breit gefächerten deutschen Versicherungs- und Finanzmarktes nutzen, um die von Ihnen gewünschten Leistungen und Konditionen optimal auf Ihre Versicherungs- bzw. Risikosituation zuzuschneiden. Dienstleistung
Haftung
Für menschliche Fehler unsererseits, deren Ergebnisse Sie nicht spüren möchten, kommt unsere Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gem. EU–Vermittler-Richtlinie auf: Versicherungssumme 1.130.000,00 € Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit bildet der § 93 Abs. 1 HGB. In diesem § ist geregelt, dass der Versicherungsmakler im Gegensatz zum Versicherungsvertreter kein Vermittlungsvertragsverhältnis mit der oder den Gesellschaften eingeht. Er geht vielmehr mit dem Kunden ein Vertragsverhältnis ein und wird deshalb auch als "Bundesgenosse des Kunden" bezeichnet. Auch die Rechtssprechung bezeichnet ihn als "Treuhänder-ähnlicher Sachwalter" des Kunden. (Urteil des BGH vom 22.05.1985 AZ: IVa ZR 190/833) |
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